Copyright © – Sind Tattoos urheberrechtlich geschützt?
Tätowierungen sind mehr als nur persönlicher Körperschmuck – sie sind einzigartige Kunstwerke, die durch das Urheberrecht geschützt sein können. Doch welche Rechte haben Tattoo-Künstler/innen und Träger/innen? Hier findest du Antworten auf die häufigsten Fragen zu diesem spannenden Thema:
Sind Tattoos rechtlich geschützt?
Ja, Tätowierungen können als Kunstwerke im Sinne des Urheberrechts gelten, wenn sie eine ausreichende Schöpfungshöhe aufweisen – also individuell und kreativ gestaltet sind. Je origineller das Design, desto stärker ist der rechtliche Schutz. Der Tattoo-Artist gilt dabei als Urheber/in des Designs und ist Eigentümer/in des geistigen Eigentums.
Welche Rechte hat ein/e Tattoo-Künstler/in an seinem/ihrem Werk?
Als Urheber/in eines Tattoo-Designs hat der/die Künstler/in folgende Rechte:
- Urheberpersönlichkeitsrecht: Das Recht, als Schöpfer/in genannt zu werden und zu bestimmen, wie das Werk genutzt wird.
- Verwertungsrechte: Das Recht, das Design zu reproduzieren, zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen.
- Miturheberschaft: Falls der/die Kunde/in massgeblich am Entwurf mitgewirkt hat (z. B. durch eigene Zeichnungen oder konkrete Designvorgaben), könnte eine Miturheberschaft entstehen.
Verfügt der/die Träger/in über die Nutzungsrechte des Tattoos?
Ja, in der Regel erhält der/die Träger/in durch das Tätowieren eine stillschweigende (konkludente) Lizenz, das Tattoo im Alltag zu zeigen – z. B. in der Öffentlichkeit, auf Fotos oder in sozialen Medien. Eine schriftliche Vereinbarung ist hierfür nicht nötig.
Wichtig: Diese Lizenz gilt meist nur für nicht-kommerzielle Zwecke. Möchtest du das Design beispielsweise für Werbekampagnen, Merchandise oder andere kommerzielle Projekte nutzen, ist die ausdrückliche Zustimmung des/der Tattoo-Künstler/in erforderlich.
Kann ein/e Tattoo-Künstler/in die Verwendung seines/ihres Designs kontrollieren?
Ja, Tattoo-Künstler/innen haben das Recht, unautorisierte Nutzungen ihrer Designs zu kontrollieren und rechtlich dagegen vorzugehen.
Ein bekanntes Beispiel ist der Fall der berühmten Tätowiererin Kat Von D. Sie wurde in einen Rechtsstreit verwickelt, nachdem sie ein Tattoo entworfen hatte, das auf einem bekannten Foto basierte. Der Fotograf beanspruchte das Urheberrecht an der Vorlage und forderte eine Entschädigung, da das Motiv ohne seine Zustimmung verwendet wurde.
Dieser Fall zeigt, dass das Urheberrecht nicht nur für Tätowierende gilt, sondern auch für die Vorlagen oder Inspirationen, die sie nutzen. Ebenso haben Tätowierer/innen das Recht, gegen Kopien oder unautorisierte Veröffentlichungen ihrer Werke vorzugehen, wie zum Beispiel:
- Wenn ein Unternehmen ein Tattoo-Design ohne Zustimmung für Werbezwecke nutzt.
- Wenn das Motiv auf Produkten wie T-Shirts, Postern oder Accessoires gedruckt wird.
- Wenn das Design von anderen Tätowierer/innen kopiert wird, ohne die Zustimmung des ursprünglichen Urhebers oder der Urheberin.
Was passiert, wenn das Tattoo in Filmen, Games oder auf Merchandise erscheint?
Grundsätzlich ist die Verwendung eines urheberrechtlich geschützten Tattoos in solchen Kontexten zustimmungspflichtig. Für die Nutzung müssten Produzenten oder Unternehmen die Rechte einholen. Allerdings hängt dies von den Umständen ab:
- Eindeutige Darstellung: Steht das Tattoo im Vordergrund oder spielt es eine zentrale Rolle, ist eine Genehmigung wahrscheinlicher nötig.
- Beiwerk: Ist das Tattoo nur als Teil des Gesamtbildes zu sehen, könnte eine Genehmigung verzichtbar sein.
Muss ich meinen Tattoo-Artist um Erlaubnis bitten, wenn ich mein Tattoo online poste?
Für den üblichen, nicht-kommerziellen Gebrauch – wie das Posten von Fotos auf Instagram oder anderen sozialen Medien – ist in der Regel keine Erlaubnis nötig. Planst du jedoch eine kommerzielle Nutzung (z. B. für Werbekampagnen oder Produktfotos), solltest du die Zustimmung des/der Künstler/in einholen.
Was kann ich tun, wenn mein Tattoo kopiert wird?
Falls dein Tattoo-Design ohne Erlaubnis kopiert oder verwendet wird – ein Phänomen, das in der Tattoo-Szene auch als „Copycats“ bekannt ist – kannst du folgende Schritte unternehmen:
- Beweise sammeln: Dokumentiere die unautorisierte Nutzung mit Screenshots, Fotos oder anderen Nachweisen, um den Fall zu belegen.
- Kontakt aufnehmen: Sprich die Person, das Studio oder das Unternehmen direkt an, um die Angelegenheit zu klären. Oft lassen sich Konflikte durch ein klärendes Gespräch oder eine Einigung lösen.
- Rechtsberatung einholen: Falls keine Einigung erzielt wird, kannst du dich an eine/n Anwält/in für Urheberrecht wenden, um rechtliche Schritte einzuleiten.
Sogenannte „Copycats“ – also Personen oder Studios, welche bewusst bestehende Designs nachahmen oder kopieren – sind in der Tattoo-Szene ein sensibles Thema, da sie die Originalität und den künstlerischen Anspruch des Originalwerks untergraben. Das Urheberrecht bietet Tattoo-Künstler/innen jedoch eine solide Grundlage, um sich gegen solches Verhalten zu wehren.
Welche Rolle spielt das Urheberrecht in der Tattoo-Industrie?
Das Urheberrecht stärkt den Schutz künstlerischer Leistungen und schafft Vertrauen zwischen Tattoo-Künstler/innen und Träger/innen:
- Für Künstler/innen: Es schützt vor Plagiaten und unerlaubter Vermarktung ihrer Werke.
- Für Träger/innen: Es gibt ihnen Rechtssicherheit, ihr Tattoo im Alltag zu nutzen und zu zeigen, ohne juristische Konsequenzen befürchten zu müssen.
Tattoos sind nicht nur individueller Körperschmuck, sondern auch urheberrechtlich geschützte Kunstwerke. Während Tattoo-Künstler/innen ihre Designs vor unautorisierter Nutzung schützen können, dürfen Träger/innen ihre Tätowierungen frei im Alltag präsentieren. Für kommerzielle Nutzungen oder signifikante Modifikationen ist jedoch die Zustimmung der Urheber/in erforderlich. Das Urheberrecht trägt dazu bei, diese besondere Kunstform zu würdigen und respektvoll zu behandeln.
Hinweis: Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung. Bei Unsicherheiten solltest du eine/n Fachanwält/in für Urheberrecht kontaktieren.