Wie funktioniert die Meldepflicht für Tätowierer/innen in der Schweiz?
Seit dem 1. Mai 2017 gilt in der Schweiz eine Meldepflicht für alle, die Tätowierungen oder Permanent-Make-up (PMU) anbieten. Im Übergangsjahr wurden die ersten Schritte zur Umsetzung eingeleitet und seit dem offiziellen Inkrafttreten ist die Anmeldung für alle Tätowierer/innen verpflichtend – egal, ob in einem offiziellen Studio, privat oder mobil gearbeitet wird.
Doch viele sind unsicher: Wer muss sich anmelden? Wie läuft die Anmeldung ab? Gibt es Kontrollen?
Hier findest du die wichtigsten Antworten zur Meldepflicht sowie praktische Tipps, um deine Tätigkeit rechtskonform auszuführen:
Wer muss sich anmelden?
Die Meldepflicht gilt für alle, die folgende Dienstleistungen erbringen:
- Tätowierungen, inklusive Hand Poke / Stick & Poke
- Permanent-Make-up (PMU)
Die Anmeldung ist verpflichtend für:
- Alle Tätowierer/innen – unabhängig davon, ob sie im Studio, privat oder mobil arbeiten.
- Gast-Tätowierer/innen, die nicht in einem bereits registrierten Studio tätig sind.
- Betriebe mit mehreren Standorten – jeder Standort muss separat im jeweiligen Kanton gemeldet werden.
Wer muss sich NICHT anmelden?
Es gibt einige Ausnahmen von der Meldepflicht. Personen oder Betriebe, die bereits offiziell registriert und kontrolliert wurden, müssen sich nicht erneut anmelden.
Dazu gehören:
- Bereits registrierte Studios, die von den kantonalen Behörden kontrolliert wurden.
- Angestellte oder Freelancer in einem gemeldeten Studio – die Anmeldung läuft über das Studio.
- Gast-Tätowierer/innen, die ausschliesslich in bereits gemeldeten Studios arbeiten.
Aber Achtung: Falls du zusätzlich privat oder mobil arbeitest, musst du dich für diese Tätigkeiten separat anmelden!
Was passiert bei einem Kanton- oder Standortwechsel?
Ein Kantons- oder Standortwechsel erfordert eine erneute Anmeldung. Da die Vorschriften je nach Kanton unterschiedlich sind, ist eine neue Anmeldung obligatorisch.
Besonders wichtig:
- Jeder neue Standort muss gemeldet werden, da es auch um bauliche Anforderungen und Hygienevorschriften geht.
- Die kantonalen Vorschriften unterscheiden sich, deshalb sollte vorab abgeklärt werden, welche Regelungen im neuen Kanton gelten.
Wie melde ich mich an?
Da die Umsetzung der Meldepflicht kantonal geregelt ist, gibt es keine zentrale nationale Plattform für die Anmeldung. Jede Anmeldung muss beim jeweiligen Kanton erfolgen, in dem du tätig bist.
Schritte zur Anmeldung:
- Besuche die Webseite deines Kantons und suche unter „Lebensmittelkontrolle“, „kantonales Labor“ oder „Gesundheitsbehörde“.
- Finde das Anmeldeformular für Tätowierer/innen oder PMU-Anbieter/innen.
- Fülle das Formular aus (Angaben zu Person, Studio-Standort, Dienstleistungen etc.).
- Sende es online oder per Post ab. Falls kein Formular vorhanden ist: Direkt bei der Lebensmittelkontrolle nachfragen.
Falls du unsicher bist: Kontaktiere die zuständige Behörde deines Kantons und frage nach dem aktuellen Verfahren.
Werden Studios & Tätowierer/innen kontrolliert?
Ja, aber die Kontrollen variieren je nach Kanton. Während auf Bundesebene hauptsächlich die Kontrolle von Farben und Materialien geregelt ist, entscheiden die Kantone selbst über die Umsetzung weiterer Hygiene- und Betriebsvorschriften.
Regelungen auf Bundesebene (EDI – Eidgenössisches Departement des Innern):
- Bundesweit werden Tattoo-Farben und Materialien einheitlich reguliert und kontrolliert.
- Die Kantone legen eigene Hygienevorschriften fest und entscheiden, welche Kriterien geprüft werden.
Kantonale Unterschiede in der Kontrolle:
- Manche Kantone prüfen nur die verwendeten Farben.
- Andere kontrollieren auch Hygiene, Räumlichkeiten, Ausrüstung und Arbeitsabläufe.
Tipp: Viele Inspektoren verwenden die „Richtlinie für eine gute Arbeitspraxis“ als Grundlage.
Was passiert, wenn ich mich nicht anmelde?
Die Meldepflicht ist gesetzlich vorgeschrieben. Wer sich nicht anmeldet, riskiert:
- Verwarnungen & Bussen – die Höhe variiert je nach Kanton.
- Unangekündigte Kontrollen & Sanktionen.
- Im schlimmsten Fall eine Betriebsschliessung.
Wer seinen Betrieb oder seine Tätigkeit ordnungsgemäss anmeldet, arbeitet sicher, vermeidet rechtliche Konflikte und signalisiert der Kundschaft Professionalität.
Weiterbildung: Kurse & Schulungen zur Meldepflicht
Der Verband Schweizerischer Berufstätowierer/innen (VST) bietet Kurse an, die Tätowierer/innen helfen, sich im „Gesetzesdschungel“ zurechtzufinden.
Diese Kurse behandeln unter anderem:
- Gesetzliche Anforderungen für Tätowierer/innen.
- Meldepflicht & Hygienestandards.
- Rechte & Pflichten im Tattoo-Business.
Mehr Infos findest du direkt auf der VST-Website.
Häufig gestellte Fragen zur Meldepflicht
Viele Tätowierer/innen haben Unsicherheiten bezüglich der Meldepflicht. Hier sind einige der häufigsten Fragen:
Seit wann gibt es die Meldepflicht für Tätowierer/innen?
Die Meldepflicht ist am 1. Mai 2017 in Kraft getreten. Während einer einjährigen Übergangsfrist konnten sich Betriebe darauf vorbereiten. Seit dem 1. Mai 2018 ist sie nun für alle Anbieter/innen von Tattoo- und PMU-Dienstleistungen verbindlich.
Muss ich mich anmelden, wenn ich nur als Gast-Artist kurz in der Schweiz arbeite?
- Ja, wenn du in einem nicht registrierten Betrieb arbeitest.
- Nein, wenn du ausschliesslich in einem bereits gemeldeten Studio tätig bist, das deine Gasttätigkeit abdeckt.
Was ist mit Angestellten?
- Wenn du als Angestellte/r in einem gemeldeten Studio arbeitest, bist du über deinen Arbeitgeber abgedeckt.
- Falls du nebenbei privat arbeitest, benötigst du eine eigene Anmeldung.
Muss ich mich erneut anmelden, wenn ich den Kanton wechsle?
- Ja, ein Umzug in einen anderen Kanton erfordert eine neue Anmeldung beim zuständigen Labor oder der Lebensmittelkontrolle.
Die wichtigsten Punkte auf einen Blick
Die Meldepflicht ist seit 2017 in Kraft und gilt für alle, die Tattoos oder PMU anbieten, unabhängig vom Arbeitsort.
- Jeder Standort muss im jeweiligen Kanton angemeldet werden.
- Gast-Tätowierer/innen oder Mobile Artists brauchen eine eigene Anmeldung, sofern sie nicht in einem bereits gemeldeten Betrieb arbeiten.
- Kantonale Kontrollen können Farben, Hygienestandards und Räumlichkeiten umfassen.
Hast du Fragen?
Dann lohnt sich ein Blick auf die Webseite deines Kantons.